Kooperation von unabhängigen Sachverständigenbüros

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des SOZIALWERT Sachverständigenbüros Holzapfel-Hoss (SOZIALWERT)

1. Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden AGB werden Bestandteil eines jeden Vertrags, in dem sich das SOZIALWERT Sachverständigenbüro Holzapfel-Hoss zu Leistungen gegenüber seinen Vertragspartnern (Auftraggebern) verpflichtet. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn SOZIALWERT dies ausdrücklich schriftlich anerkennt.

2. Vertragsgegenstand
Das SOZIALWERT Sachverständigenbüro Holzapfel-Hoss als Auftragnehmer schuldet nur die im Vertrag vereinbarte (Dienst-) Leistung und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Erstellung eines Werks (Gutachten) ist nur dann von SOZIALWERT geschuldet, wenn dies im Vertrag vereinbart wird.

3. Durchführung des Auftrages
Der Auftrag ist unparteiisch und nach bestem Wissen auszuführen. Das SOZIALWERT Sachverständigenbüro Holzapfel-Hoss ist bei der Durchführung seines Auftrages keiner Weisung durch Dritte unterworfen; insbesondere der Auftraggeber darf SOZIALWERT hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung des Auftrages keine Weisungen erteilen. Zur Erfüllung des Auftrages ist SOZIALWERT berechtigt, die notwendigen Besichtigungen und Untersuchungen vorzunehmen und zu dokumentieren (insbesondere Zeichnungen und Fotos anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen), ohne dass es hierzu einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit SOZIALWERT nach eigenem Ermessen die zum Zwecke der Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte und Erhebungen bei Beteiligten, Behörden (insbesondere Grundbuchämter, Gutachterausschüsse, Baubehörden) sowie sonstigen Dritten einzuholen. Falls erforderlich ist dazu SOZIALWERT eine besondere Vollmacht auszustellen.

4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem SOZIALWERT Sachverständigenbüro Holzapfel-Hoss sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung stehen. SOZIALWERT ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens oder die Erbringung der Beratungsleistung von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

5. Geheimhaltungspflicht
Das SOZIALWERT Sachverständigenbüro Holzapfel-Hoss als Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet über die im Laufe der Begutachtung oder Beratung gewonnenen Erkenntnisse sowie über unternehmens-, projekt- oder personenbezogene Sachverhalte des Auftraggebers. Ausgenommen hiervon ist die Nennung des Kunden als Referenz bei Zustimmung des Auftraggebers.

6. Urheberrechtsschutz
Das SOZIALWERT Sachverständigenbüro Holzapfel-Hoss behält an den von ihr erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber die im Rahmen des Auftrages erbrachte Leistung inklusive aller sonstigen Anlagen (Berechnungen, Aufstellungen etc.) nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine Weitergabe an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Einwilligung durch SOZIALWERT gestattet.

7. Datenspeicherung
Der Auftraggeber gestattet dem SOZIALWERT Sachverständigenbüro Holzapfel-Hoss als Auftragnehmer, betriebswirtschaftliche sowie sonstige Daten seines Unternehmens zur Ausführung des Auftrags zu speichern. Der Auftragnehmer sichert zu, dass diese betrieblichen sowie sonstigen Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

8. Auftragsunterlagen
Das SOZIALWERT Sachverständigenbüro Holzapfel-Hoss als Auftragnehmer wird nach Beendigung des Auftrages auf Verlangen des Auftraggebers alle ihm überlassenen Unterlagen herausgeben. Die Verpflichtung des Auftragsnehmers zur Aufbewahrung derartiger Unterlagen erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags.

9. Honorar, Rechnungsstellung
Gemäß der individuell vereinbarten Vergütung für den Auftrag wird das Honorar nach Leistungserbringung abgerechnet, sofern keine Voraus- oder Abschlagszahlung vereinbart wurde. Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist zahlbar. Die Rechnung ist ohne Abzüge zu begleichen. Die Zahlungsfrist beginnt mit Zugang der Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

10. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des SOZIALWERT Sachverständigenbüros Holzapfel-Hoss kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

11. Haftung
Das SOZIALWERT Sachverständigenbüro Holzapfel-Hoss haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.

SOZIALWERT haftet für Schäden, die auf einer mangelhaft erbrachten Leistung beruhen – gleich aus welchem Rechtsgrund -, nur dann, wenn sie die Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht hat. Dies gilt auch für Schäden, die SOZIALWERT bei der Vorbereitung der zu erbringenden Leistung verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.

Die Haftung von SOZIALWERT wird auf insgesamt 3.000.000 € bei Personen- und auf 5.000.000 € bei Sach- und Vermögensschäden, der Höhe der Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung begrenzt.

Sofern nicht im konkreten Schadensfall die gesetzliche Gewährleistungsfrist kürzer ist, haftet SOZIALWERT auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund (also auch für außervertragliche Ansprüche und wegen Mangelfolgeschäden) – nur auf die Dauer von drei Jahren, beginnend mit der Übergabe der erbrachten Leistung.

12. Gewährleistung
Als Gewährleistung kann der Auftraggeber nur die kostenlose Nachbesserung der mangelhaft erbrachten Leistung verlangen. Wird nicht innerhalb einer angemessenen Zeit (maximal 4-Wochen) nachgebessert, oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen. Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung auf Mängel zu prüfen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung dem SOZIALWERT Sachverständigenbüro Holzapfel-Hoss schriftlich anzuzeigen; andernfalls erlischt die Gewährleistung.

13. Kündigung
Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für das SOZIALWERT Sachverständigenbüro Holzapfel-Hoss liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gemäß Nr. 4 die notwendige Mithilfe versagt oder versucht, unzulässig auf den Sachverständigen einzuwirken.

Wird der Vertrag durch einen wichtigen Grund, den SOZIALWERT nicht zu vertreten hat, gekündigt, steht SOZIALWERT eine Vergütung der bis dahin erbrachten Teilleistungen zu, sofern diese objektiv für den Auftraggeber verwendbar sind.

Kündigt SOZIALWERT den Vertrag, bleibt der Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug der ersparten Aufwendungen/Leistungen bestehen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des SOZIALWERT Sachverständigenbüros Holzapfel-Hoss, der Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: 01.01.2026

 

 
 

Standorte der kooperierenden Sachverständigen von SOZIALWERT

HypZert-Immobiliengutachter

SOZIALWERT  Sachverständigenbüro
Holzapfel-Hoss

Thomas Holzapfel-Hoss
Oscar-Gans-Straße 14
41540 Dormagen
Tel: 021 33 / 53 73 05
Mobil: 01 51 / 12 58 54 04
Mail: holzapfel-hoss@sozial-wert.de
Web: www.sozial-wert.de



HypZert-Immobiliengutachter

JÜLICH
Immobilienbewertung

Christian Jülich
Broichstraße 43

52391 Vettweiß
Tel: 0 24 24 / 20 20 95
Mobil: 01 71 / 198 63 70
Mail: juelich@sozial-wert.de
Web: www.sozial-wert.de

HypZert-Immobiliengutachter

Dipl.-Ing. Wolfgang Berger Immobilienbewertung & Consulting

Dipl. Ing. Wolfgang Berger
Elsterberg 6
51491 Overath
Tel: 0 22 06 / 86 99 32
Mobil: 01 70 / 90 28 938
Mail: berger@sozial-wert.de
Web: www.sozial-wert.de

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